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Infrarotheizungen gewährleisten in der Regel mit einem geringen Energieaufwand ein gesünderes, angenehmeres und zugleich kostengünstigeres Raumklima im Vergleich zu anderen Energieträgern wie etwa Holz, Gas, Pellets oder Öl. Mit der Heizung durch Infrarot ergibt sich ein hohes Energiesparpotential, das der Wirkungsweise geschuldet ist. Es wird nämlich nicht die Luft erwärmt und umgewälzt, sondern allein Gegenstände und der menschliche Körper werden aufgeheizt. Die "Raumhülle" dient dabei als Wärmespeicher und puffert effektiv die Energie. Zudem werden in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage bezüglich der Gesamtenergieeffizienz absolute Spitzenwerte erzielt. Ebenso liegen die Anschaffungskosten einer Infrarotheizung weit unter jenen Kosten für herkömmliche Heizungssysteme

Wer als Gewerbebetrieb seine Beleuchtung auf das energiesparende LED-System umstellen möchte, wird vom Land Niederösterreich finanziell unterstützt. Im Rahmen der Aktion werden Projekte gefördert, die den Strategien des Landes Niederösterreich zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes entsprechen. Dabei sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft antragsberechtigt. Ein entsprechender Antrag kann entweder online oder durch Übermittlung des Formulars an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht werden. Die Antragsformulare stehen zum Download auf www.noe.gv.at bereit.

Ob für bestimmte Objekte ein Blitzschutz nötig ist, wird grundsätzlich von der Behörde vorgeschrieben. Beim Behördenbescheid kommen dabei z. B. die Gewerbeordnung, die Feuerpolizeiordnung oder die Bauordnung zur Anwendung. Die gesetzlichen Vorgaben für gewerbliche und öffentliche Gebäude als auch für Privathäuser sind dabei je nach Bundesland verschieden. In der OiB-Richtline 4, ausgegeben vom Land Niederösterreich, heißt es etwa: "Bauwerke sind mit einer Blitzschutzanlage auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder der Inhalt des Bauwerkes dies erfordert. Davon ausgenommen sind Bauwerke, bei denen sich auf Grund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen."

Wird eine Blitzschutzanlage installiert, dann muss diese jedenfalls nach den Normen der Österreichischen Bestimmung für die Elektrotechnik ausgeführt werden. Weiters muss eine Blitzschutzanlage in regelmäßigen Abständen von einem Elektriker überprüft werden. Das Resultat ist in einem Prüfbefund festzuhalten. Insgesamt ist ein Blitzschutz, auch wenn er nicht gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, immer sinnvoll, um schwere Schäden durch Blitzschlag am Haus und Elektrogeräten zu vermeiden.

Die KNX Technik bietet eine intelligente und flexible Haus- und Gebäudeautomation und ist nicht nur etwas für Technikfreaks. Stichwort: „Smart Home“ bzw. „Intelligentes Wohnen“. Anstatt der konventionellen Verkabelung werden die elektrischen Geräte und Systeme im Haushalt mit einer sogenannten Busleitung miteinander vernetzt. Auf diese Weise können mehrere Elemente gleichzeitig gesteuert werden. Ein Schalter, mit dem die Deckenlampe eingeschaltet wird, kann blitzschnell umprogrammiert werden, um damit z. B. die Gartenbewässerung zu regeln.

Kostenvorteile ergeben sich vor allem dann, wenn verschiedene Einheiten wie etwa Lüftung, Sanitär, Heizung und Elektro miteinander verbunden werden. Damit erübrigen sich andere, separate Regelungen für diese Systeme. KNX hilft ebenso effizient beim Energiesparen, indem es Messdaten optimal verwertet, z. B. für die Regelung der Temperatur oder für das automatische Schließen von Türen und Fenstern.

Grundsätzlich gilt: Jede neue gewerbliche oder private Anlage muss vor Inbetriebnahme vom Elektriker geprüft und das Ergebnis in einem Befund dokumentiert werden. Der Gesetzgeber sieht ebenfalls sogenannte „wiederkehrende“ Prüfungen von Elektroinstallationen vor. Für gewerbliche und industrielle Anlagen besteht laut Gesetz eine Überprüfungspflicht.

Die Intervalle der Prüfungen richten sich nach den Bestimmungen der Gewerbe- und Elektroschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes und können je nach Art des Gewerbes unterschiedlich sein. Elektroinstallationen in privaten Wohnungen oder Häusern unterliegen hingegen keiner wiederkehrenden Pflicht zur Kontrolle. Allerdings wird empfohlen, zumindest alle 5 Jahre die Anlage vom Elektriker prüfen zu lassen. Ausnahme: Wenn eine Wohnung oder ein Haus verkauft oder neu vermietet wird, muss laut Gesetz die Elektrik im Auftrag des Verkäufers oder des Vermieters vom Fachmann begutachtet werden.

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen, ist es für Private ratsam, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Den im Falle eines Defekts, verursacht durch eine schadhafte Elektrik, kann die Versicherung eine Abdeckung des Schadens verweigern. Zudem liegt bei Personenschäden die Beweispflicht beim Verantwortlichen einer Anlage.

In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten das Elektroauto aufzuladen. Über eine normale Steckdose oder mit Hilfe einer speziellen Ladestation. Dabei sollte die Steckdose nur im Notfall genutzt werden, weil sie für das Aufladen eines E-Autos nicht ausgelegt ist. Wenn das Auto über mehrere Stunden an der Steckdose hängt, können Übergänge in Abzweigdosen überhitzen und im schlimmsten Fall entsteht ein gefährlicher Kabelbrand. Bestenfalls fliegt die Sicherung. Eine Heimladestation ist jedenfalls die sichere und auch schnellere Alternative. Die Ladestation ist grundsätzlich auf die Leistung der Elektrik im Haus angepasst und regelt mit welcher Stromstärke das E-Auto maximal geladen wird. Ein weiterer Vorteil: Die Ladestation kann auch mit einer Photovoltaikanlage verbunden und so überschüssige Energie aus der Sonne genutzt werden.